Aktuelles
Die folgenden Informationen wurden von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern unserer Kanzlei für Sie zusammengestellt.
Zur Klärung der Relevanz für den jeweiligen Einzelfall ist eine fachlich fundierte Beratung jedoch unbedingt erforderlich!
Neuer Musterrechtsbehelf zur Abzugsfähigkeit von Erstausbildungskosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
Online seit
25.01.2012
In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 10 K 4245/11) steht nun diese gesetzliche Neuregelung auf dem Prüfstand. Der DStV empfiehlt deshalb Erstausbildungskosten weiterhin als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend zu machen und gegen eine ablehnende Entscheidung des Finanzamts Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

