Aktuelles

Die folgenden Informationen wurden von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern unserer Kanzlei für Sie zusammengestellt.

Zur Klärung der Relevanz für den jeweiligen Einzelfall ist eine fachlich fundierte Beratung jedoch unbedingt erforderlich!

 

Neues BFH-Urteil zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers bei Hochschullehrern und Richtern

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Online seit
30.01.2012

In zwei Urteilen vom 27.10.2011 (Az.: VI R 71/10) und 08.12.2011 (Az.: VI R 13/11) hat der Bundes­finanzhof (BFH) erstmals, seit der gesetzlichen Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010, zur Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern entschieden.

Demnach bildet das häusliche Arbeitszimmer bei Hochschullehrern und Richtern (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung, mit der Folge, dass die Kosten des Arbeitszimmers nicht unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Auch ein beschränkter Abzug von 1.250,- € kam in diesen beiden Fällen nicht in Betracht, da beide Kläger einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nutzen konnten.

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